- Sollertragsbesteuerung
- finanzwissenschaftlicher Begriff für den Tatbestand, dass Steuern auf solche Vermögens- oder Kapitalbestände erhoben werden, bei denen lediglich unterstellt wird, sie würden Erträge abwerfen (⇡ Sollsteuern). Der Besteuerungsidee nach „sollen“ Bestände an produktiven Faktoren Erträge abwerfen. Die S. lässt sich unter allokationspolitischem Aspekt zur Kapital- und Vermögenslenkung einsetzen, wenn in bestimmten Wirtschaftsbereichen der Faktoreinsatz künstlich verteuert oder die Faktorverschwendung steuerlich „bestraft“ werden soll (W. Andreae).
Lexikon der Economics. 2013.