Sollertragsbesteuerung

Sollertragsbesteuerung
finanzwissenschaftlicher Begriff für den Tatbestand, dass Steuern auf solche Vermögens- oder Kapitalbestände erhoben werden, bei denen lediglich unterstellt wird, sie würden Erträge abwerfen ( Sollsteuern). Der Besteuerungsidee nach „sollen“ Bestände an produktiven Faktoren Erträge abwerfen. Die S. lässt sich unter allokationspolitischem Aspekt zur Kapital- und Vermögenslenkung einsetzen, wenn in bestimmten Wirtschaftsbereichen der Faktoreinsatz künstlich verteuert oder die Faktorverschwendung steuerlich „bestraft“ werden soll (W. Andreae).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Sollsteuern — Sollertragsteuern; Steuern, die an das Halten von Vermögens oder Kapitalbeständen unabhängig von tatsächlich erzielten Erträgen anknüpfen (⇡ Sollertragsbesteuerung). Fehlen Erträge, führen S. zur Aufzehrung der Vermögens und Kapitalsubstanz… …   Lexikon der Economics

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